Kategorie: Recht und Grundlagen

Lastenfreistellung: Grundbuchbelastungen beim Immobilienverkauf löschen

Die Lastenfreistellung ist ein wichtiger Bestandteil vieler Immobilienverkäufe. Sie sorgt dafür, dass bestimmte im Grundbuch eingetragene Belastungen, die der Käufer nicht übernehmen soll, im Zuge der Kaufabwicklung gelöscht werden können.

Welche Belastungen können betroffen sein?

Häufig geht es um eingetragene Grundschulden, die zur Absicherung bestehender Darlehen des Verkäufers dienen. Soll die Immobilie lastenfrei übertragen werden, müssen die Voraussetzungen für deren Löschung geschaffen werden.

Wie funktioniert die Lastenfreistellung?

Der Notar stimmt die erforderlichen Schritte in der Regel mit den beteiligten Banken ab. Besteht noch eine Restschuld, kann ein entsprechender Teil des Kaufpreises direkt an die finanzierende Bank des Verkäufers gezahlt werden. Im Gegenzug stellt die Bank die notwendigen Unterlagen für die Löschung der Grundschuld zur Verfügung.

Warum ist die Lastenfreistellung für Käufer wichtig?

Käufer sollen die Immobilie grundsätzlich mit den im Kaufvertrag vereinbarten Belastungen übernehmen. Die gesicherte Lastenfreistellung kann daher eine Voraussetzung für die Kaufpreisfälligkeit sein und trägt zu einer rechtssicheren Eigentumsübertragung bei.

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