Die Kündigung einer Wohnung beendet das bestehende Mietverhältnis. Sowohl Mieter als auch Vermieter müssen dabei die gesetzlichen und gegebenenfalls wirksam vereinbarten vertraglichen Regelungen beachten. Insbesondere für eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter gelten besondere gesetzliche Voraussetzungen.
Welche Kündigungsfrist gilt für Mieter?
Bei einem unbefristeten Wohnraummietvertrag können Mieter grundsätzlich mit einer gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats beendet werden kann. Eine Vereinbarung, die den Mieter bei der gesetzlichen Kündigungsfrist benachteiligt, ist grundsätzlich unwirksam.
Wann können Vermieter kündigen?
Vermieter können ein unbefristetes Wohnraummietverhältnis grundsätzlich nur kündigen, wenn sie ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses haben. Ein gesetzlich anerkannter Grund ist beispielsweise Eigenbedarf. Auch eine schuldhafte, nicht unerhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Mieter kann eine Kündigung rechtfertigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt außerdem eine Kündigung wegen einer beabsichtigten angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks in Betracht.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Vermieter verlängern sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
Was ist bei einer Kündigung zu beachten?
Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bedarf grundsätzlich der Schriftform. Entscheidend sind außerdem der Zugang der Kündigung, der richtige Kündigungstermin und die Einhaltung der jeweils geltenden Kündigungsfrist. Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Vermieter müssen die Gründe für das berechtigte Interesse im Kündigungsschreiben angegeben werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Mieter einer Kündigung des Vermieters widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung für ihn, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Bei besonderen Mietverhältnissen oder individuellen Vertragsgestaltungen können abweichende gesetzliche Regelungen gelten. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich daher eine rechtliche Prüfung.
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