Kategorie: Recht und Grundlagen
Offenbarungspflicht beim Immobilienverkauf: Bekannte Mängel nicht verschweigen
Beim Immobilienverkauf müssen Verkäufer bestimmte ihnen bekannte Umstände und Mängel gegenüber potenziellen Käufern offenlegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese für die Kaufentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind und vom Käufer bei einer üblichen Besichtigung nicht ohne Weiteres erkannt werden können.