Kategorie: Verwaltung und Management

Betriebskostenabrechnung: Nebenkosten transparent abrechnen

Mit der Betriebskostenabrechnung rechnet der Vermieter die umlagefähigen laufenden Kosten einer Mietwohnung für einen bestimmten Abrechnungszeitraum ab. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Umlage der Betriebskosten im Mietvertrag entsprechend vereinbart wurde.

Welche Kosten können abgerechnet werden?

Zu den umlagefähigen Betriebskosten können beispielsweise Heiz- und Wasserkosten, Grundsteuer, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege oder bestimmte Versicherungen gehören. Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten zählen grundsätzlich nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.

Welche Frist gilt für die Betriebskostenabrechnung?

Bei Wohnraummietverhältnissen muss die Abrechnung dem Mieter grundsätzlich spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Nach Ablauf dieser Frist können Nachforderungen des Vermieters in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden, sofern er die verspätete Abrechnung zu vertreten hat.

Was muss die Abrechnung enthalten?

Eine Betriebskostenabrechnung sollte die Gesamtkosten, den verwendeten Verteilerschlüssel, den auf den jeweiligen Mieter entfallenden Anteil sowie die bereits geleisteten Vorauszahlungen nachvollziehbar darstellen. Daraus ergibt sich eine mögliche Nachzahlung oder ein Guthaben. Munte Immobilien unterstützt Eigentümer in Braunschweig, Hannover, Wolfsburg, Salzgitter, Wolfenbüttel und der Region bei der professionellen Verwaltung ihrer Immobilien – einschließlich der ordnungsgemäßen Abrechnung und Betreuung von Mietverhältnissen.