Fälligkeitsmitteilung: Wann der Immobilienkaufpreis gezahlt werden muss
Die Fälligkeitsmitteilung ist ein wichtiger Schritt bei der Abwicklung eines Immobilienkaufs. Sie wird in der Regel vom Notar versendet und informiert den Käufer darüber, dass die im Kaufvertrag vereinbarten Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises erfüllt sind.
Wann verschickt der Notar die Fälligkeitsmitteilung?
Nach der notariellen Beurkundung prüft der Notar, ob die im Kaufvertrag vereinbarten Voraussetzungen für die Fälligkeit des Kaufpreises vorliegen. Dazu können beispielsweise die Eintragung der Auflassungsvormerkung, erforderliche Genehmigungen sowie die Voraussetzungen für die Löschung bestehender Grundbuchbelastungen gehören.
Was passiert nach der Fälligkeitsmitteilung?
Mit Erhalt der Fälligkeitsmitteilung beginnt grundsätzlich die im Kaufvertrag festgelegte Frist zur Zahlung des Kaufpreises. Käufer sollten die Fälligkeitsmitteilung zeitnah an ihre finanzierende Bank weiterleiten, damit die Auszahlung des Darlehens veranlasst werden kann.
Wann erfolgt die Eigentumsumschreibung?
Nach vollständiger Kaufpreiszahlung und Erfüllung der weiteren Voraussetzungen veranlasst der Notar die nächsten Schritte zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Der genaue Ablauf und die weiteren Voraussetzungen richten sich nach den Vereinbarungen im Kaufvertrag.
Munte Immobilien begleitet Käufer und Verkäufer in Braunschweig, Hannover, Wolfsburg, Salzgitter, Wolfenbüttel und der Region durch den gesamten Immobilienprozess – von der ersten Besichtigung über den Notartermin bis zur erfolgreichen Übergabe.