Auflassungsvormerkung: Sicherheit beim Immobilienkauf
Die Auflassungsvormerkung ist ein wichtiger Bestandteil eines Immobilienkaufs. Sie wird nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags im Grundbuch eingetragen und sichert den Anspruch des Käufers auf die spätere Eigentumsübertragung.
Was bewirkt die Auflassungsvormerkung?
Mit der Eintragung wird die Immobilie für den Käufer rechtlich gesichert, obwohl er noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Sie schützt insbesondere davor, dass der Verkäufer die Immobilie zwischenzeitlich anderweitig veräußert oder nachträglich Rechte eingetragen werden, die den Anspruch des Käufers beeinträchtigen.
Wann wird sie eingetragen?
Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags veranlasst der Notar in der Regel die Eintragung der Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt. Sind die im Kaufvertrag vereinbarten Voraussetzungen erfüllt, kann anschließend die Kaufpreiszahlung erfolgen. Die endgültige Eigentumsumschreibung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.
Bedeutung für den Immobilienverkauf
Die Auflassungsvormerkung ist ein wesentlicher Schritt für eine sichere Abwicklung des Immobiliengeschäfts. Munte Immobilien begleitet Käufer und Verkäufer in Braunschweig, Wolfsburg, Salzgitter, Wolfenbüttel und der Region durch den gesamten Verkaufsprozess – von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss beim Notar.