Erbbaurecht bei Immobilien: Bauen und Wohnen auf fremdem Grundstück
Das umgangssprachlich häufig als „Erbpacht“ bezeichnete Erbbaurecht ermöglicht es, ein Bauwerk auf einem Grundstück zu errichten oder zu haben, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein. Das Grundstück bleibt im Eigentum des Grundstückseigentümers. Der Erbbauberechtigte erhält dagegen ein grundsätzlich veräußerliches und vererbliches Recht an dem Grundstück für die vereinbarte Laufzeit.
Wie funktioniert das Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht wird in der Regel für einen langfristigen Zeitraum vereinbart und im Erbbaugrundbuch eingetragen. Für die Nutzung des Grundstücks zahlt der Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer regelmäßig einen Erbbauzins. Höhe, Anpassungsmöglichkeiten und weitere Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Erbbaurechtsvertrag.
Welche Vorteile kann ein Erbbaurecht bieten?
Da das Grundstück nicht erworben werden muss, kann der anfängliche Kapitalbedarf gegenüber einem Kauf von Grundstück und Gebäude geringer sein. Gleichzeitig sollten Käufer den Erbbauzins, mögliche Anpassungen, die verbleibende Laufzeit sowie die vertraglichen Regelungen zum Ende des Erbbaurechts in ihre langfristige Kalkulation einbeziehen.
Worauf sollten Käufer achten?
Besonders wichtig sind die Regelungen im Erbbaurechtsvertrag. Dazu gehören unter anderem die Laufzeit, die Höhe und Anpassung des Erbbauzinses, mögliche Zustimmungsvorbehalte bei Verkauf oder Belastung sowie die Regelungen für den
Ablauf oder eine vorzeitige Beendigung des Erbbaurechts. Auch die Finanzierung kann durch die verbleibende Laufzeit und die vertraglichen Bedingungen beeinflusst werden.
Endet das Erbbaurecht durch Zeitablauf, können dem Erbbauberechtigten grundsätzlich Ansprüche auf eine Entschädigung für das Bauwerk zustehen. Die konkrete Höhe und Ausgestaltung richtet sich nach den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.
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