Räumungsklage: Wenn eine Mietwohnung nicht freiwillig geräumt wird
Eine Räumungsklage kann erforderlich werden, wenn ein Mietverhältnis wirksam beendet wurde, der Mieter die Wohnung oder Gewerberäume jedoch nicht freiwillig zurückgibt. Mit der Klage kann der Vermieter die Herausgabe der Immobilie gerichtlich durchsetzen.
Wann kann eine Räumungsklage erhoben werden?
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das Mietverhältnis beendet wurde und der Mieter zur Räumung verpflichtet ist. Gründe können beispielsweise eine wirksame Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder eine ordentliche Kündigung unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen sein.
Wie läuft eine Räumungsklage ab?
Räumt der Mieter trotz wirksamer Kündigung und entsprechender Aufforderung nicht, kann der Vermieter beim zuständigen Gericht auf Räumung und Herausgabe klagen. Erst mit einem vollstreckbaren Räumungstitel kann eine zwangsweise Räumung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen.
Darf der Vermieter selbst räumen?
Eine eigenmächtige Räumung, beispielsweise durch den Austausch der Schlösser oder das Entfernen des Eigentums des Mieters, ist grundsätzlich nicht zulässig. Vermieter sollten daher den gesetzlich vorgesehenen Weg einhalten und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen.
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