Kategorie: Verwaltung und Management

Umlagefähige Betriebskosten: Welche Nebenkosten Mieter tragen können

Umlagefähige Betriebskosten sind laufende Kosten, die einem Eigentümer durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Immobilie regelmäßig entstehen und unter bestimmten Voraussetzungen auf die Mieter umgelegt werden können. Voraussetzung ist grundsätzlich eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag.

Welche Betriebskosten sind umlagefähig?

Zu den typischen umlagefähigen Kosten gehören beispielsweise Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Heizkosten, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege und bestimmte Versicherungen. Welche Kosten im Einzelnen umgelegt werden können, richtet sich insbesondere nach der Betriebskostenverordnung und den mietvertraglichen Vereinbarungen.

Welche Kosten können nicht umgelegt werden?

Nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören grundsätzlich Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten. Diese Kosten sind vom Eigentümer zu tragen und können nicht als Betriebskosten auf den Mieter übertragen werden.

Wie werden Betriebskosten abgerechnet?

Zahlt der Mieter monatliche Vorauszahlungen, werden die tatsächlich angefallenen umlagefähigen Kosten in der jährlichen Betriebskostenabrechnung berücksichtigt. Die Verteilung erfolgt nach dem vereinbarten beziehungsweise gesetzlich maßgeblichen Umlageschlüssel. Munte Immobilien unterstützt Eigentümer in Braunschweig, Hannover, Wolfsburg, Salzgitter, Wolfenbüttel und der Region bei der professionellen Verwaltung ihrer Immobilien – von der laufenden Bewirtschaftung bis zur ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung.