Kategorie: Recht und Finanzen

Unbedenklichkeitsbescheinigung: Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument bei der Abwicklung eines Immobilienkaufs. Sie wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt und bestätigt grundsätzlich, dass der Eigentumsumschreibung aus Sicht der Grunderwerbsteuer keine steuerlichen Hindernisse entgegenstehen.

Wann wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt?

Nach dem notariellen Immobilienkaufvertrag informiert der Notar das Finanzamt über den Erwerb. Dieses setzt gegebenenfalls die Grunderwerbsteuer fest. Nach Zahlung der Steuer beziehungsweise wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

Warum ist die Bescheinigung wichtig?

Das Grundbuchamt darf den Käufer bei einem grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerb grundsätzlich erst dann als neuen Eigentümer in das Grundbuch eintragen, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.

Muss sich der Käufer selbst darum kümmern?

In der Regel läuft die Übermittlung zwischen Finanzamt und Grundbuchamt im Rahmen der Kaufabwicklung ohne gesonderten Antrag des Käufers. Wichtig ist vor allem, dass die Grunderwerbsteuer nach Erhalt des Steuerbescheids fristgerecht gezahlt wird. Munte Immobilien begleitet Käufer und Verkäufer in Braunschweig, Hannover, Wolfsburg, Salzgitter, Wolfenbüttel und der Region durch den gesamten Immobilienprozess – vom ersten Besichtigungstermin bis zur erfolgreichen Übergabe.