Maklerprovision: Vergütung für die Immobilienvermittlung
Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist die Vergütung für die Vermittlung oder den Nachweis einer Immobilie durch einen Immobilienmakler. Der Anspruch auf die Provision entsteht in der Regel erst dann, wenn aufgrund der Maklertätigkeit ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt.
Gesetzliche Regelungen
Seit Dezember 2020 gelten für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher besondere gesetzliche Regelungen. In vielen Fällen müssen Käufer und Verkäufer die Maklerprovision zu gleichen Teilen tragen.
Höhe der Maklerprovision
Die Höhe der Provision ist grundsätzlich frei vereinbar. In der Praxis haben sich je nach Region und Objektart unterschiedliche Provisionsmodelle etabliert.
Ausnahmen
Abweichende Regelungen können unter anderem gelten bei:
- Gewerbeimmobilien
- Unbebauten Grundstücken
- Mehrfamilienhäusern
- Verkäufen an Unternehmen oder institutionelle Investoren
Welchen Mehrwert kann ein Immobilienmakler bieten?
Die Maklerprovision vergütet die Vermittlungsleistung eines Immobilienmaklers. Diese kann je nach Auftrag unter anderem die Vermarktung der Immobilie, die Organisation von Besichtigungen, die Kommunikation mit Interessenten sowie die Begleitung bis zum Vertragsabschluss umfassen.
Für Eigentümer und Kaufinteressenten in Braunschweig, Wolfsburg, Wolfenbüttel und Salzgitter kann eine professionelle Vermittlung dazu beitragen, den Transaktionsprozess effizient zu organisieren.