Kategorie: Recht und Grundlagen

Wohnrecht bei Immobilien: Was Eigentümer und Käufer wissen sollten

Ein Wohnrecht ermöglicht einer Person, eine Immobilie oder bestimmte Räume zu bewohnen, obwohl sie nicht Eigentümer der Immobilie ist. Besonders häufig spielt das Wohnrecht bei Schenkungen, vorweggenommenen Erbschaften oder Immobilienübertragungen innerhalb der Familie eine Rolle.

Wie wird ein Wohnrecht vereinbart?

Ein Wohnrecht wird zunächst vertraglich vereinbart. Damit es auch gegenüber einem späteren Käufer wirkt, muss es zusätzlich als dingliches Wohnrecht – rechtlich eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß § 1093 BGB – im Grundbuch eingetragen werden. Nur die eingetragene Variante bleibt bei einem Verkauf der Immobilie grundsätzlich bestehen; ein rein schuldrechtlich, also nur vertraglich vereinbartes Wohnrecht bindet einen Käufer im Regelfall nicht automatisch. Zu beachten ist außerdem die Rangfolge im Grundbuch: Ist das Wohnrecht im Verhältnis zu vorrangigen Grundpfandrechten, etwa einer finanzierenden Bank, nachrangig eingetragen, kann es im Fall einer Zwangsversteigerung trotz Eintragung erlöschen. Umfang, Bedingungen und Rangstelle des Wohnrechts sollten deshalb möglichst genau geregelt werden.

Wohnrecht beim Immobilienkauf prüfen

Käufer sollten vor dem Erwerb einer Immobilie den Grundbuchauszug sorgfältig auf bestehende Wohnrechte und andere Belastungen prüfen – einschließlich deren Rangstelle im Verhältnis zu weiteren eingetragenen Rechten. Auch die Frage, wer laufende Kosten, Instandhaltung oder Nebenkosten trägt, sollte eindeutig geklärt sein. Munte Immobilien begleitet Käufer, Verkäufer und Eigentümer in Braunschweig, Hannover, Wolfsburg, Salzgitter, Wolfenbüttel und der Region** bei allen Fragen rund um den Kauf und Verkauf von Immobilien.